Privathaftpflicht

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Schattentrennung

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144) und Polizei (133).
  2. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  3. Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
  4. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des Schadenfalles auf.
  5. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Daten der/des Geschädigten – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, IBAN.
  • Schadenhöhe – Was genau wurde beschädigt? (Auflistung inkl. Alter, Modell, Kaufrechnung)
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Schadenregulierung – Kostenvoranschläge für Reparatur/Neukauf.

ACHTUNG: Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Für Ansprüche aus Haftpflichtschäden erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
  • Bei „qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.