Privathaftpflicht
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VERHALTEN & PFLICHTEN
- Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144) und Polizei (133).
- Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
- Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
- Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des Schadenfalles auf.
- Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
- Daten der/des Geschädigten – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, IBAN.
- Schadenhöhe – Was genau wurde beschädigt? (Auflistung inkl. Alter, Modell, Kaufrechnung)
- Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
- Schadenregulierung – Kostenvoranschläge für Reparatur/Neukauf.
ACHTUNG: Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
- Für Ansprüche aus Haftpflichtschäden erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
- Bei „qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.