Personenschaden

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Diagnostikum Graz

Schattentrennung

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144) und Polizei (133).
  2. Versuchen Sie die Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  3. Übermitteln Sie uns schnellstmöglich Ihre Schadenmeldung.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Unfalldatum – Wann hat sich der Unfall ereignet?
  • Unfallort – Wo hat sich der Unfall ereignet?
  • Unfallhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Unfall gekommen?
  • Daten der/des Unfallopfers – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten.
  • Arbeit-/Freizeit – Handelt es sich um einen Arbeits- oder Freizeitunfall?
  • Medizinische Unterlagen – Befunde, Aufenthaltsbestätigungen, Arbeitsunfähigkeitsmeldungen.
  • Kostenersatz – Behandlungshonorare inkl. Abrechnung der gesetzlichen Krankenversicherung.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung bevor Sie Therapien/Operationen in Anspruch nehmen, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

FRISTEN

  • Der Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht frühestens 12 Monate ab Unfalldatum.
  • Die Neubemessung der Invalidität mangels Eindeutigkeit ist bis 4 Jahre ab Unfalldatum möglich.
  • Der Ersatz von Unfallkosten ist abhängig vom Vertrag bis 2 Jahre bzw. maximal 4 Jahre ab Unfalldatum möglich.
  • Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.