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WÄHLEN SIE IHREN KFZ-SCHADENFALL
Verkehrsunfall mit Sachschaden (Kfz gegen Kfz)
VERHALTEN & PFLICHTEN
- Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
- Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
- Dokumentieren Sie die Unfallendlage und alle Schäden durch Fotos.
- Füllen Sie mit den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus.
- Polizeimeldung unterbleibt, wenn der Datenaustausch mit dem Geschädigten möglich ist.
- Übermitteln Sie uns Fotos sowie Unfallbericht.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
- Daten der/des Beteiligten – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Kennzeichen.
- Schäden – Was genau wurde beschädigt?
- Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
- Unfallbericht – Gesamtdokumentation inkl. Unterschriften.
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
- Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Verkehrsunfall mit Personenschaden
VERHALTEN & PFLICHTEN
- Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und rufen Sie Rettung (144) und Polizei (133).
- Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
- Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
- Dokumentieren Sie die Unfallendlage und alle Schäden durch Fotos.
- Bei polizeilicher Aufnahme kann das Ausfüllen eines Unfallberichts unterbleiben.
- Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
- Daten der/des Beteiligten – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Kennzeichen.
- Schäden – Was genau wurde beschädigt?
- Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
- Behördenprotokoll – Polizeiliche Bestätigung/Protokoll des Vorfalls.
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
- Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Parkschaden, Vandalismus & Einbruch
VERHALTEN & PFLICHTEN
- Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
- Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
- Melden Sie den Vorfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle.
- Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
- Schäden – Was genau wurde beschädigt?
- Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
- Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
- Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Steinschlag & Glasbruch
VERHALTEN & PFLICHTEN
- Aufkleben eines Steinschlagpflasters zur Vorbeugung der Schadenausdehnung.
- Übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
- Verhindern Sie einen Scheibentausch durch Überprüfung in einer Partnerwerkstätte.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
- Schäden – Was genau wurde beschädigt?
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
- Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Brand & Explosion
VERHALTEN & PFLICHTEN
- Verständigen Sie Feuerwehr (122) und Polizei (133).
- Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
- Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
- Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
- Schäden – Was genau wurde beschädigt?
- Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
- Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
- Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Sturm & Hagel
VERHALTEN & PFLICHTEN
- Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
- Notieren Sie sich den genauen Schadenzeitpunkt und -ort.
- Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
- Schäden – Was genau wurde beschädigt?
- Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
- Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Wildschaden
VERHALTEN & PFLICHTEN
- Verständigen Sie unverzüglich die Polizei (133).
- Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
- Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
- Schäden – Was genau wurde beschädigt?
- Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
- Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
- Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.