Glasbruch

Unser Schadenservice

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Glas Meisl

Schattentrennung

VERHALTEN & PFLICHTEN

  • Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schadenhöhe – Was genau wurde beschädigt? (Auflistung inkl. Schätzung der Schadenhöhe)
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Schadenregulierung – Kostenvoranschläge für Reparatur/Neukauf.

ACHTUNG: Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Für Ansprüche bis 12 Monate ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Neuwert.
  • Für Ansprüche nach 12 Monaten ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
  • Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.