Unterlagen & Kosten

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Unterlagen, die Sie bei der Zulassungsstelle benötigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug schnell und einfach anmelden, ummelden oder abmelden möchten.

BEHALTEN SIE DEN ÜBERBLICK:

KFZ - Anmeldung


Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
  • Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a
  • Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)
  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsbestätigung

Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Vereine: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift Obmann und Vereinsstempel)

Wissenswertes

Ein Prüfgutachten in Papierform ist nicht mehr notwendig, es gelten die Überprüfungsintervalle:

  • PKW und Anhänger unter 3,5t Gesamtgewicht: 3 / 2 / 1 Jahre  (+ 4 Monate NACH Prüfmonat)
  • Motorrad und Moped: 3 / 2 / 1 Jahre  (+ 4 Monate NACH Prüfmonat)
  • LKW, oder Anhänger über 3,5 t Gesamtgewicht: 1 / 1 / 1 Jahre  (- 3 Monate VOR dem Prüfmonat)

Zulassungsgebühren

Privat Firma
Pkw / Lkw € 207,00 € 205,90
Motorrad € 197,00 € 195,90
Moped € 192,50 € 191,40
Anhänger / Zugmaschine € 195,50 € 194,40

Scheckkartenzulassungsschein € 28,10

KFZ - Abmeldung


Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
  • Zulassungsschein Teil I
  • Kennzeichen (+ Fahrradanhängertafel rot, wenn vorhanden)
  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Wissenswertes

Die Kennzeichen können für 6 Monate für ein anderes Fahrzeug freigehalten werden.

 

Keine Gebühren

Fahrzeugwechsel


Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsnachweis KFZ alt (inkl. Zulassungsschein Teil I und II)
  • Genehmigungsnachweis KFZ neu (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
  • Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a
  • Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)
  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsbestätigung

Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Vereine: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift Obmann und Vereinsstempel)

 

Zulassungsgebühren

Privat Firma
Pkw / Lkw € 184,00 € 182,90
Motorrad € 184,00 € 182,90
Moped € 184,00 € 182,90
Anhänger / Zugmaschine € 184,00 € 182,90

Scheckkartenzulassungsschein € 28,10

Behördenwechsel


Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
  • Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a
  • Zulassungsschein Teil I
  • Kennzeichen (rote Tafel, wenn vorhanden)
  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsbestätigung

Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Vereine: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift Obmann und Vereinsstempel)

 

Zulassungsgebühren

Privat Firma
Pkw / Lkw € 207,00 € 205,90
Motorrad € 197,00 € 195,90
Moped € 192,50 € 191,40
Anhänger / Zugmaschine € 195,50 € 194,40

Scheckkartenzulassungsschein € 28,10

Namensänderung / Adressänderung (innerhalb des Zulassungsbezirks)


Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
  • Zulassungsschein Teil I
  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Vereine: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift Obmann und Vereinsstempel)

Wissenswertes

Die Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks ist im Zulassungsschein nicht mehr verpflichtend.

 

keine Gebühren

KFZ-Hinterlegung


Benötigte Dokumente

  • Zulassungsschein Teil I
  • Kennzeichen (+ Fahrradanhängertafel rot, wenn vorhanden)
  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Wissenswertes

  • Die Kennzeichen können bis zu 1 Jahr vorübergehend hinterlegt werden.
  • Für die Rückvergütung der motorbezogenen Steuer müssen die Kennzeichen für mindestens 47 Tage stillgelegt sein.
keine Gebühren

Wiederausfolgung


Benötigte Dokumente

  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Wissenswertes

  • Für die Wiederausfolgung ist die Bekanntgabe der Kennzeichen notwendig.
keine Gebühren

Kennzeichenzuweisung nach Verlust / Diebstahl


Benötigte Dokumente

  • Verlustanzeige (Polizei)
  • Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
  • Zulassungsschein Teil I
  • Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a
  • Verbliebene Kennzeichen (inkl. Fahrradanhängertafel)
  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Wissenswertes

  • Bis Sie die neuen Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuweisen, kann eine „selbstgebastelte“ Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.

Zulassungsgebühren

Privat Firma
Pkw / Lkw € 25,30 € 25,30
Motorrad € 15,30 € 15,30
Moped € 10,80 € 10,80
Anhänger / Zugmaschine € 13,80 € 13,80

Verlust Zulassungsschein


Benötigte Dokumente

  • Verlusterklärung (kann vorab ausgefüllt werden)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
keine Gebühren

Verlust Genehmigungsdokument (Typenschein) Ausstellung VOR 1. Juli 2007


Benötigte Dokumente

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Bezirkshauptmannschaft / LPD – Verkehrsamt
  • mit Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Importeur / Händler um Duplikat zu beantragen

Wissenswertes

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Behörde kostet € 30,70.
  • Die Kosten für das Duplikat sind abhängig von Marke und Modell.
keine Gebühren

Verlust Genehmigungsdokument (Datenauszug) Ausstellung NACH 1. Juli 2007


Benötigte Dokumente

  • Verlusterklärung (muss vom Zulassungsbesitzer persönlich ausgefüllt werden)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Zulassungsbesitzer muss persönlich anwesend sein)
  • Bei Leasing: zusätzlich Zustimmungserklärung des Leasinggebers
keine Gebühren

Überstellungskennzeichen


Benötigte Dokumente

  • Genehmigungsnachweis (inkl. abgemeldeten Zulassungsschein Teil I und II)
  • Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)
  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • (Versicherungsbestätigung)

Wissenswertes

  • Die Kaution (€ 36,-) für die Kennzeichentafeln wird innerhalb eines Jahres zurückerstattet.
  • Die Kosten für die Versicherung müssen gleich bei der Anmeldung bzw. davor entrichtet werden.

Zulassungsgebühren

Privat Firma
Pkw / Lkw € 203,40 € 203,40
Anhänger / Zugmaschine € 191,90 € 191,90

zzgl. Versicherung

Probefahrtkennzeichen (nur für Firmen möglich)


Benötigte Dokumente

  • Bescheid von BH / Verkehrsamt
  • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug
  • Versicherungsbestätigung

Wissenswertes

  • Voraussetzung ist ein Gewerbe für: KFZ-Handel, -Techniker, -Mechaniker oder -Reinigungsfirmen.

Zulassungsgebühren

Firma
Pkw / Lkw € 83,80
Motorrad € 73,80
Moped € 69,30
Anhänger / Zugmaschine € 72,30

KFZ-Import aus EU-Ländern


Benötigte Dokumente

  1. Einspielung in die österreichische Datenbank:
    • Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis: bei Generalimporteur
    • Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis: Typisierung bei Landesprüfstelle
  2. Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
  3. Prüfgutachten gemäß §57a*
  4. Versicherung abschließen (dort erhalten Sie die Versicherungsbestätigung)
  5. Zur Zulassungsstelle mit folgende Unterlagen:
    • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug)
    • Gültiges Prüfgutachten gemäß §57a
    • Kaufvertrag (bzw. Rechnung oder Leasingbestätigung)
    • Vollmacht (wenn Zulassungsbesitzer nicht persönlich anwesend)
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Versicherungsbestätigung

Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel)
Vereine: Vereinsregisterauszug und Vollmacht (Unterschrift Obmann und Vereinsstempel)

Wissenswertes

  • *Prüfgutachten (gemäß §57a) oder deutsches Gutachten (Hauptuntersuchung §29 StVZO) lt. österreichische Überprüfungsintervalle: bei PKW älter als 3 Jahre und 1 Jahr bei LKW, Motorrad oder Moped
  • Eine Abmeldung eines deutschen Kennzeichens, kann nur im Zuge der Anmeldung auf österreichische Kennzeichen erfolgen.

Zulassungsgebühren

Privat Firma
Pkw / Lkw € 207,00 € 205,90
Motorrad € 197,00 € 195,90
Moped € 192,50 € 191,40
Anhänger / Zugmaschine € 195,50 € 194,40

Scheckkartenzulassungsschein € 28,10

Anmeldung Minderjährige


Benötigte Dokumente

  • Fahrzeuge der Klasse B (M1, N1)
    Anmeldung: ab 15 Jahre und 6 Monate
    (immer Einverständniserklärung der Eltern bis 18 Jahre)
  • Fahrzeuge der Klasse A1 (Motorräder mit bis 125ccm / bis 11kW)
    Anmeldung: ab 16 Jahre
    (immer Einverständniserklärung der Eltern bis 18 Jahre)
  • Fahrzeuge der Klasse AM (Moped)
    Anmeldung: frühestens ab 14 Jahre und 10 Monate
    (immer Einverständniserklärung der Eltern bis 18 Jahre)
  • für Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis 50 km/h), Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge
    Anmeldung: ab 16 Jahre
    (immer Einverständniserklärung der Eltern bis 18 Jahre)

Wissenswertes

  • Fahrzeuge, die auf Minderjährige angemeldet sind, können auch von den Erziehungsberechtigten ohne Vollmacht des Zulassungsbesitzers abgemeldet werden.
  • Wenn Minderjährige bevollmächtigt werden, dürfen sie ab 16 Jahren für den Vollmachtgeber unterschreiben

Zulassungsgebühren

Privat Firma
Pkw / Lkw € 207,00 € 205,90
Motorrad € 197,00 € 195,90
Moped € 192,50 € 191,40
Anhänger / Zugmaschine € 195,50 € 194,40

Scheckkartenzulassungsschein € 28,10

Wunschkennzeichen


Benötigte Dokumente
Benötigte Dokumente bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes (Verkehrsamt / BH):

  • Bei Privatperson: Amtlicher Lichtbildausweis und Meldezettel
  • Bei Firmen: Gewerbeschein / Firmenbuchauszug und Vollmacht (mit Firmenstempel).
  • Die Behörde stellt eine Reservierungsbestätigung für das gewünschte Wunschkennzeichen für 15 Jahre aus.
  • Mit dieser Reservierungsbestätigung kann bei der Zulassungsstelle das Wunschkennzeichen bestellt werden.
  • Die Kennzeichen werden innerhalb von 5 Werktagen an die Zulassungsstelle geliefert und auch von dort ausgefolgt.
  • Sollte das Fahrzeug bereits angemeldet sein, erfolgt eine Kennzeichenzuweisung.
  • Ist das KFZ noch nicht angemeldet, erfolgt eine KFZ-Anmeldung.

Wissenswertes

  • Wunschkennzeichen können, inkl. der Behördenbezeichnung, aus maximal 7 Zeichen bestehen. Es muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden.
  • Wird das Kennzeichen nicht gleich für eine KFZ-Zulassung verwendet, ist es nur für 5 Jahre reserviert.

Zulassungsgebühren

Privat Firma
Pkw / Lkw € 228,30 € 228,30
Motorrad € 228,30 € 228,30
Moped € 228,30 € 228,30
Anhänger / Zugmaschine € 228,30 € 228,30

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