Kfz-Schäden

Unser Schadenservice

Kontakt Mail

schaden.deus@zorn.st

Kontakt Telefon

+43 316 / 24 40 20-22

Kontakt WhatsApp

+43 664 / 133 47 72

Icon Visitenkarte

Visitenkarte speichern

Qualifizierte Schadenpartner

Icon Partnerlinks

Narnhofer – Reparatur & Service

Icon Partnerlinks

Lucky Car – Lack, Karosserie & Autoglas

Icon Partnerlinks

VVO Versichererauskunft

Icon Partnerlinks

AK Minderwertberechnung

Besichtigungsstellen

Icon Partnerlinks

Allianz, Zürich

Icon Partnerlinks

Donau, Helvetia, Wiener Städtische

Icon Partnerlinks

Generali, HDI, Muki, OÖ, Uniqa

Icon Partnerlinks

GRAWE

Downloads

Icon download

Unfallbericht

Schattentrennung

WÄHLEN SIE IHREN KFZ-SCHADENFALL

Verkehrsunfall mit Sachschaden (Kfz gegen Kfz)


VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  2. Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
  3. Dokumentieren Sie die Unfallendlage und alle Schäden durch Fotos.
  4. Füllen Sie mit den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus.
  5. Polizeimeldung unterbleibt, wenn der Datenaustausch mit dem Geschädigten möglich ist.
  6. Übermitteln Sie uns Fotos sowie Unfallbericht.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Daten der/des Beteiligten – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Kennzeichen.
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Unfallbericht – Gesamtdokumentation inkl. Unterschriften.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Verkehrsunfall mit Personenschaden


VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und rufen Sie Rettung (144) und Polizei (133).
  2. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  3. Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
  4. Dokumentieren Sie die Unfallendlage und alle Schäden durch Fotos.
  5. Bei polizeilicher Aufnahme kann das Ausfüllen eines Unfallberichts unterbleiben.
  6. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Daten der/des Beteiligten – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Kennzeichen.
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Behördenprotokoll – Polizeiliche Bestätigung/Protokoll des Vorfalls.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Parkschaden, Vandalismus & Einbruch


VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  2. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
  3. Melden Sie den Vorfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle.
  4. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Steinschlag & Glasbruch


VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Aufkleben eines Steinschlagpflasters zur Vorbeugung der Schadenausdehnung.
  2. Übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
  3. Verhindern Sie einen Scheibentausch durch Überprüfung in einer Partnerwerkstätte.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Brand & Explosion


VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Verständigen Sie Feuerwehr (122) und Polizei (133).
  2. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  3. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
  4. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Sturm & Hagel


VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  2. Notieren Sie sich den genauen Schadenzeitpunkt und -ort.
  3. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Wildschaden


VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei (133).
  2. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  3. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
    Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.