Glasbruch
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VERHALTEN & PFLICHTEN
- Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
 
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
 - Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
 - Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
 - Schadenhöhe – Was genau wurde beschädigt? (Auflistung inkl. Schätzung der Schadenhöhe)
 - Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
 - Schadenregulierung – Kostenvoranschläge für Reparatur/Neukauf.
 
ACHTUNG: Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
 - Für Ansprüche bis 12 Monate ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Neuwert.
 - Für Ansprüche nach 12 Monaten ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
 - Bei “qualifizierter” Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
 

